Allgemeine Geschäftsbedingungen
InSense GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der InSense GmbH – B2B
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Coaching-, Workshop- und sonstige Dienstleistungen, die zwischen der InSense GmbH und ihren Kunden über Websites, Buchungsseiten oder sonstige Fernkommunikationsmittel geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind digitale Dienstleistungen, insbesondere Strategie- und Prozessberatung, Organisations- und Führungscoaching, Workshops, Strategie-Sprints, Umsetzungsformate sowie fortlaufende Begleitformate.
(2) Die Leistungen werden ausschließlich online erbracht (z. B. per Videokonferenz, Telefon, digitale Tools).
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
Abschluss des Bestellprozesses mit erfolgreicher Zahlung oder
schriftliche/digitale Auftragsbestätigung durch die InSense GmbH.
§ 4 Leistungsbeginn und Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung beginnt – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach Zahlungseingang.
(2) Die InSense GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter zu bedienen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist sofort fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die InSense GmbH ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
(3) Bei zeitbasierten Leistungen, insbesondere Stundenkontingenten und offenen Leistungsformaten, erfolgt die Beauftragung auf Basis eines im Voraus vergüteten Stunden- oder Leistungskontingents. Die InSense GmbH erbringt Leistungen ausschließlich innerhalb des jeweils bezahlten Kontingents.
(4) Der Verbrauch des Kontingents richtet sich nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand für vereinbarte Leistungen. Angefangene Zeitintervalle können – je nach Vereinbarung – anteilig oder voll berechnet werden. Die InSense GmbH informiert den Kunden in geeigneter Form über den Stand des verbrauchten Kontingents.
(5) Ein einmal gebuchtes Stunden- oder Leistungskontingent ist nicht übertragbar und, soweit gesetzlich zulässig, grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern nicht im Rahmen des jeweiligen Leistungsangebots oder der zugehörigen Produktbeschreibung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Regelungen zu Verfall oder Erstattung nicht genutzter Kontingente können sich insbesondere aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Angebotsdetails (z. B. FAQ / Produktseite) ergeben.
(6) Bei offenen oder fortlaufenden Leistungsformaten erfolgt die Leistungserbringung bis zum Verbrauch des vereinbarten Kontingents. Nach vollständigem oder nahezu vollständigem Verbrauch ist die InSense GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung von einer erneuten Beauftragung oder Nachbuchung abhängig zu machen.
(7) Eine Nachbuchung weiterer Stunden- oder Leistungskontingente erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden, insbesondere durch schriftliche Bestätigung, digitale Freigabe oder Zahlung eines weiteren Kontingents.
(8) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verfallen nicht genutzte Stunden- oder Leistungskontingente zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss.
(9) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
(10) Bei monatlichen Begleitformaten (z. B. Momentum-Partner oder Stabilitäts-Partner) entsteht der Vergütungsanspruch jeweils für den einzelnen Abrechnungsmonat. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Monats werden nicht in Folgemonate übertragen, sofern im jeweiligen Leistungsangebot nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 7 Terminvereinbarung, Terminänderungen und Stornierung
(1) Termine für Beratungs-, Coaching- oder Umsetzungsleistungen werden individuell zwischen der InSense GmbH und dem Kunden vereinbart. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Der Kunde kann vereinbarte Termine bis spätestens fünf (5) Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschieben. Die Verschiebung bedarf der Abstimmung und Bestätigung durch die InSense GmbH.
(3) Bei einer Terminabsage oder -verschiebung durch den Kunden innerhalb von weniger als fünf (5) Werktagen vor dem vereinbarten Termin ist die InSense GmbH berechtigt, die für den Termin vorgesehene Zeit vollständig auf das vereinbarte Stunden- oder Leistungskontingent anzurechnen, es sei denn, der Termin kann anderweitig neu vergeben werden.
(4) Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht oder ist eine Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, gilt der Termin als durchgeführt. Die vorgesehene Zeit wird in diesem Fall vollständig auf das vereinbarte Kontingent angerechnet.
(5) Bei mehrteiligen oder fortlaufenden Leistungsformaten besteht kein Anspruch auf die Durchführung aller Termine innerhalb eines bestimmten Zeitraums, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Terminplanung erfolgt bedarfsorientiert und im Rahmen der jeweils verfügbaren Kapazitäten.
(6) Kündigt der Kunde einen laufenden Auftrag oder bricht die Zusammenarbeit vor vollständigem Verbrauch des gebuchten Kontingents ab, gelten die Regelungen zu Verfall und Erstattung gemäß § 6 dieser AGB sowie die gegebenenfalls im jeweiligen Leistungsangebot oder in der Produktbeschreibung vereinbarten Sonderregelungen.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die InSense GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen – auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß geltender Datenschutzgesetze. Details regelt die separate Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Traunstein.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Unternehmensangaben
InSense GmbH
Manholding 7
83339 Chieming – Deutschland
HRB 26639, AG Traunstein
Geschäftsführer: Rudolf Schmidt
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